Wir bieten jährlich Fortbildungen gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport an.
Die Fortbildungen finden an unterschiedlichen Tagen entsprechend des neuen Rettungsdiensterlasses statt und beinhalten unterschiedliche Themen, die in den jeweiligen Ausschreibungen näher beschrieben werden.
Jede eintägige Fortbildung hat einen Umfang von 7,5 Zeitstunden, sodass Sie mit vier Teilnahmen die Anzahl der erforderlichen 30 Fortbildungsstunden im Jahr erreichen.
Teilnahmegebühr: EUR 49,50