Bildungsurlaub nach Arbeitnehmerweiter-bildungsgesetz (AWbG) in NRW

Wir sind eine von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannte Schule nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Für die Teilnahme an unseren Bildungsmaßnahmen können Sie Bildungsurlaub erhalten.

Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden, sodass Sie 10 Tage Bildungsurlaub erhalten können. Bildungsurlaub wird immer zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt.

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Bei Rückfragen rufen Sie uns bitte an unter 02152-1489690, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@ic-bildung.de oder nutzen unser Kontaktformular.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter diesem Link.

 

 

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