Bildungsurlaub nach
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW
Wir sind eine von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannte Schule nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Für die Teilnahme an unseren Bildungsmaßnahmen können Sie
Bildungsurlaub erhalten.
Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden, so dass Sie 10 Tage
Bildungsurlaub erhalten können.
Bildungsurlaub wird immer zusätzlich zum gesetzlichen Erholungsurlaub gewährt.
Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in
direktem Zusammenhang mit der
beruflichen Tätigkeit stehen.
Bei Rückfragen rufen Sie uns bitte unter 02152-1489690 an oder nutzen unser Kontaktformular.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter diesem Link.