Lehrbeauftragte für
Erste-Hilfe-Lehrkräfte
Qualifizierung zum Lehrbeauftragten nach DGUV Grundsatz 304-003
Wir bieten qualifizierte und anerkannte Schulungen zur Ausbildung von Lehrbeauftragten nach den aktuellen Vorgaben der DGUV
304-003 an. Die Schulungen erfolgen durch Pädagogen, die selbst Abschlüsse auf Diplom- und Masterstufe haben.
Die erforderlichen Hospitationen können Sie ebenfalls bei uns
absolvieren.
Erstschulung für Lehrbe-
auftragte Erste Hilfe mit 120 UE im Blended Learning
Mit der Qualifizierung zum Lehrbeauftragten nach DGUV Grundsatz 304-003 erwerben erfahrene Lehrkräfte die erforderlichen erweiterten pädagogischen, methodisch-didaktischen und
organisatorischen Kompetenzen für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe.
Lehrbeauftragte übernehmen innerhalb einer
geeigneten Multiplikatorenstelle eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Sie qualifizieren angehende Lehrkräfte, begleiten deren fachliche und pädagogische Entwicklung, beurteilen
Unterrichtsleistungen und wirken an der Qualitätssicherung sowie an der Weiterentwicklung von Ausbildungskonzepten mit.
80 UE Präsenz und 40 UE E-Learning
Die Qualifizierung umfasst insgesamt 120
Unterrichtseinheiten (UE) und wird als Blended-Learning-Lehrgang durchgeführt.
Die digitalen Lernanteile sind inhaltlich mit den Präsenzphasen verzahnt und dienen insbesondere der Vorbereitung, Vertiefung und Reflexion der Lehrgangsinhalte.
- 80 UE Präsenzunterricht in Kempen
- 40 UE E-Learning / angeleitete
Selbstlernphase - Teilnahmegebühr EUR 1.290,00 steuerfrei
Für wen ist die Qualifizierung zum Lehrbeauftragten geeignet?
Die Qualifizierung richtet sich an erfahrene Lehrkräfte Erste Hilfe, die künftig als Lehr-
beauftragte tätig werden und Lehrkräfte in der Ersten Hilfe aus- und fortbilden möchten.
Sie eignet sich insbesondere für Personen, die innerhalb einer geeigneten Multiplikatorenstelle Aufgaben in der Lehrkräftequalifizierung, Unterrichtsbegleitung, Qualitätssicherung und
pädagogischen Weiterentwicklung übernehmen sollen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Tätigkeit als Lehrbeauftragter sind die im DGUV Grundsatz 304-003 beschriebenen fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zu erfüllen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Qualifikation als Lehrkraft Erste Hilfe
- ausreichende praktische Erfahrung in der Aus- und Fortbildung Erste Hilfe
- Nachweis der erforderlichen Unterrichtserfahrung
- Teilnahme an der vorgesehenen geleiteten Praxisphase
Die erforderlichen Qualifikations- und
Tätigkeitsnachweise sind vor Beginn der
Teilnahme einzureichen.