Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Geltungsbereich

a)       Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Lehrgänge, sofern mit dem Kunden oder Teilnehmer keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.

b)       Für die Durchführung von Sanitätsdiensten und sonstige Veranstaltungen gelten eigene Bedingungen (Hinweise für Veranstalter von Sanitätsdiensten), die auf der Homepage oder über das Büro abgerufen werden können.

2.    Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

IC-Bildung GmbH, Von-Loe-Straße 24-26, 47906 Kempen 

E-Mail: impressum.ic@ic-bildung.de


Telefon: 02152-1489690

www.ic-bildung.de

nachfolgend IC-Bildung genannt.

3.    Anmeldung

a)       Mit einer verbindlichen Anmeldung erkennen der Kunde oder Teilnehmer diese Bedingungen ausdrücklich an.

b)       Eine Anmeldung kann nur schriftlich oder über das Online-Formular auf der Homepage erfolgen. Für bestimmte Lehrgänge (beispielsweise Qualifizierung zum Rettungshelfer, Erste Hilfe-Lehrkraft) gibt es spezielle Anmeldeformulare, die auf der Homepage zur Verfügung gestellt werden oder über unser Büro zu erhalten sind. 

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

c)       Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung / Einladung kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande. Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung / Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die IC-Bildung mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen zu.

d)       Bei Lehrgängen, für die es geregelte Zugangsvoraussetzungen gibt, beispielsweise Rettungshelfer- oder Pflegeberaterausbildung, Fortbildungen für Ausbilder oder Rettungsdienstpersonal, sind die dazu erforderlichen Belege (z.B. Zeugniskopien, ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen oder ähnliches) zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Der Anspruch auf ein Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung entsteht erst, wenn alle geforderten Unterlagen eingereicht und die Teilnahmegebühr komplett entrichtet wurde.

4.       Leistungsbeschreibung und Änderungen

a)       Der Inhalt und die Durchführung der Lehrgänge richten sich nach den Angaben in der entsprechenden Ausschreibung. Bei geregelten Ausbildungsgängen (beispielsweise Rettungshelfer- und Sanitäterausbildungen, sowie Erste Hilfe-Lehrkräfteschulungen) unterliegen Inhalt und Durchführung den jeweils dafür geltenden Regelungen und Standards. 

b)       Sofern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern oder sonstige fachliche oder didaktische Notwendigkeiten vorliegen, ist die IC-Bildung berechtigt, die Lehrpläne entsprechend zu ändern, sofern das Lehrgangsziel dadurch nicht gefährdet oder grundsätzlich verändert wird.

c)       Die IC-Bildung behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern. Als zumutbar gelten in Anlehnung an die geltenden Regelungen im SBG III eine tägliche Pendelzeit von bis zu zweieinhalb Stunden zwischen dem ursprünglich benannten Schulungsort und dem neuen Schulungsort.

d)       Die IC-Bildung ist berechtigt, in besonderen Fällen (Krankheit, Verhinderung aus wichtigem Grunde oder ähnliches) einen angekündigten Dozenten durch einen anderen zu ersetzen, der hinsichtlich des Lehrgangsziels über eine fachlich ausreichende Qualifikation verfügt.

e)       Die IC-Bildung wird sich bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.

5.     Absage von Lehrgängen

a)       Bei Gründen, die die IC-Bildung nicht zu vertreten hat, beispielsweise bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall und ähnliches), bei Nichterreichung der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, behält sich die IC-Bildung die Absage eines Lehrgangs vor.

b)       Die IC-Bildung bemüht sich, Absagen an die in der Anmeldung angegebenen E-Mail so rechtzeitig wie möglich in Textform mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

c)       Bei einer Absage durch die IC-Bildung wird vorrangig versucht, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.

d)       Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.

e)       Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der IC-Bildung.

6.    Gebühren, Zahlungsverfahren

a)       Die Zahlung der Teilnahmegebühren wird mit der Anmeldung fällig und ist mit der Anmeldebestätigung zu entrichten.

b)       Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen sind in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern in der Lehrgangsinformation, beziehungsweise Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

c)       Sofern die Abrechnung über Dritte erfolgt (beispielsweise die zuständige Berufsgenossenschaft bei betrieblichen Ersthelferkursen) ist spätestens zum Lehrgangsbeginn die Kostenübernahmeerklärung oder das entsprechende Formular vorzulegen.

d)       Eine Teilnahmebescheinigung, beziehungsweise Zertifikat wird erst nach Zahlungseingang ausgehändigt. Dies gilt auch bei der Begleichung der Rechnung durch Dritte.

7.    Rücktritt / Widerruf

a)       Der Teilnehmer hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss in Textform an die E-Mail: impressum.ic@ic-bildung.de oder schriftlich an folgende Anschrift: IC-Bildung GmbH, Von-Loe-Straße 24-26, 47906 Kempen erfolgen.

b)       Nach Ausübung des Widerrufrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Lehrgang vor Ende der Frist von 14 Tagen nach Anmeldung begonnen hat.

c) Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann rechtzeitig durch den angemeldeten Teilnehmer benannt werden. Der Ersatzteilnehmer wird von der IC-Bildung akzeptiert, sofern er die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.

8.     Kündigung

Nach Beginn eines Lehrgangs bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten:

a)       Ein Lehrgang, der in mehrere Module gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn des nächsten Moduls gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für das nächste Modul zu zahlen. Bei Modulserien mit geringeren zeitlichen Abständen als drei Wochen zwischen den einzelnen Modulen ist eine Kündigung erst zum Ende der komplett gebuchten Module möglich.

b)       Die Kündigung muss in Textform an schulleitung@ic-bildung.de oder schriftlich an folgende Anschrift: IC-Bildung GmbH, Von-Loe-Straße 24-26. 47906 Kempen erfolgen. Gründe brauchen nicht angegeben werden

c)       Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der IC-Bildung spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Kenntniserlangung in Textform zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.

9.     Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte

Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht.

10.     Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.

11.     Copyright und Urheberschutz/Fremde Datenträger und Software

a)       Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der IC-Bildung vorbehalten.

b)       Die zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.

c)        Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die IC-Bildung keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, entstehen.

d)       Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

e)       Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.
 

12.    Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen

Die IC-Bildung ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die IC-Bildung die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.

Der Teilnehmer hat insbesondere:

  • den Anweisungen des Lehrpersonals oder sonstiger durch die IC-Bildung beauftragten Personen Folge zu leisten,
  • die geltende Hausordnung und Rauchverbote zu beachten,
  • die Lehrgangsleitung vor Beginn der Unterrichtung auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen hinsichtlich der Durchführung einzelner Übungen hinzuweisen,
  • die Lehrgangsräume und das Inventar pfleglich zu behandeln und nach Lehrgangsende ordentlich zu verlassen,
  • während des Lehrgangs die Nutzung von Mobiltelefonen oder Musikgeräten oder ähnliches zu unterlassen,
  • Teilnehmer, die augenscheinlich unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen, werden sofort vom Lehrgang ausgeschlossen.

13.    Haftung

a)       Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.

b)       Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, beispielsweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

c)       Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.


14.     Datenerfassung und Datenschutz

a)       Die mit der Anmeldung bei der IC-Bildung eingehenden Daten des Teilnehmers, wie Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen und statistische Erhebungen genutzt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

b)       In bestimmten Fällen verlangen Dritte die Übermittlung personenbezogener Daten zum Zwecke der Anerkennung des Abschlusses (beispielsweise das Gesundheitsamt beim Rettungshelferlehrgang oder die zuständige Berufsgenossenschaft bei betrieblichen Ersthelferlehrgängen). Wird einer Übermittlung der Daten durch den Teilnehmer widersprochen, kann aufgrund der geltenden Bestimmungen in diesen Fällen keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Die IC-Bildung gibt auf Anfrage detailliert Auskunft, an wen in solchen Fällen welche Daten übermittelt worden sind. In der Regel sind es solche, die der Teilnehmer selbst angibt oder vermerkt, oder dem Teilnehmer bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

c)       Alle personenbezogenen Daten werden nach vollständiger Abwicklung archiviert und nach Ablauf der einschlägigen steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, beziehungsweise den Aufbewahrungsfristen der Berufsgenossenschaften oder anderer Behörden, gelöscht.

d)       Die personenbezogenen Daten werden nicht an sonstige Dritte weitergegeben. 
Der Teilnehmer kann jedoch der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen oder sich bei Fragen zur Verwendung seiner Daten unentgeltlich an die IC-Bildung wenden, oder der Verwendung seiner Daten von Anfang an nicht zustimmen. Letzteres führt dazu, dass eine Teilnahme und eine Bescheinigung nicht möglich sind, da eine entsprechende Abwicklung unmöglich wird. 

Für den Widerspruch oder Informationen zur Verwendung der Daten reicht eine formlose Mitteilung an: IC-Bildung GmbH, Von-Loe-Straße 24-26, 47906 Kempen oder eine E-Mail an schulleitung@ic-bildung.de

15.     Schlussbestimmungen

a)       Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. Dies gilt auch für diese Bestimmung selbst.

b)      Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ser Regelungen un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.

c)       Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Kempen am Niederrhein.

d)       Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

e)       Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz der IC-Bildung GmbH zuständige Gericht.

Diese Bedingungen gelten ab dem 01.05.2023. Alle früheren Bedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.ic-bildung.de/datenschutz

 

IC-Bildung GmbH

Von-Loe-Straße 24-26 | 47906 Kempen

Telefon: (02152) 1489690 | Telefax: (02152) 204553

E-Mail: impressum.ic@ic-bildung.de

 

Geschäftsführer:

Erdal Icer

Anschrift wie oben.

Eingetragen beim Amtsgericht Krefeld unter HRB 16188

  

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist hier nur die jeweilige männliche Form gewählt worden.

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